Brandschutz·9 Min Lesezeit

Brandschutzabschottung – Protokoll-Vorlage (DIN 4102, MLAR, DIN EN 1366)

Eine Brandschutzabschottung (Schottung) verschließt Durchführungen für Kabel, Rohre und Lüftungsleitungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken so, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse (F30, F60, F90, F120) erhalten bleibt. Geregelt sind die Anforderungen in der Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR), den Landesbauordnungen sowie den Verwendbarkeitsnachweisen der Hersteller (abZ, abP, ETA nach EOTA/CE). Wer eine Abschottung errichtet, ist nach Bauordnung verpflichtet, deren Einbau zu dokumentieren – Verwender-Erklärung, Fotos vor/nach dem Verschluss, Planreferenz, eindeutige Abschottungs-ID. Im Brandfall ist dieses Protokoll der entscheidende Nachweis, dass die Bauteile fachgerecht errichtet wurden – und im Mängelfall die Grundlage für Gewährleistung und Versicherung.

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Rechtsgrundlage: MLAR, MBO, DIN 4102 & DIN EN 1366

Die Pflicht zur fachgerechten Abschottung und Dokumentation ergibt sich aus mehreren Quellen. Bauordnungsrechtlich verlangt §40 MBO (Musterbauordnung) und die jeweilige Landesbauordnung, dass Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile so geführt werden, dass eine Brand- und Rauchausbreitung nicht zu befürchten ist. Konkretisiert wird das durch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR), die für jede Durchführung einen geprüften Verwendbarkeitsnachweis (abZ – allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, abP – allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, oder ETA mit CE-Kennzeichnung nach EAD/EOTA) fordert. Die Prüfnormen sind DIN 4102-9 (Kabelabschottungen), DIN 4102-11 (Rohrabschottungen) sowie EU-weit harmonisiert DIN EN 1366-3 (Schotts) und DIN EN 1366-4 (Fugen). Verwender (Errichter) müssen nach den Verwendbarkeitsnachweisen eine Übereinstimmungserklärung (Ü-Zeichen oder CE-Konformitätserklärung) ausstellen und das Bauteil mit einem dauerhaft sichtbaren Schott-Schild (Abschottungs-ID, Hersteller, F-Klasse, Datum, Errichter) kennzeichnen.

Pflichtangaben jedes Schottungsprotokolls

Damit das Protokoll baurechtlich, gewährleistungsrechtlich und im Brandfall trägt, gehören diese Inhalte zwingend hinein:

  • Projektdaten: Bauvorhaben, Adresse, Auftraggeber, Projektnummer
  • Eindeutige Abschottungs-ID (z. B. BS-00456) als Protocol-ID – auf Wunsch zusätzlich auf das Schott-Schild geklebt (QR-Code-Etiketten folgen in Kürze)
  • Planreferenz: Geschoss, Achse, Wand-/Deckenbezeichnung (z. B. „1. OG / Achse C3 / Wand W-12“)
  • Einbauort: Gebäude, Geschoss, Raumnummer, Bauteil (Stahlbetonwand F90, Massivdecke F120, GK-Wand F90 etc.), Anzahl der Etagen bei Steigschacht
  • Brandmeldeanlage vorhanden ja/nein und besondere Gefahrenbereiche (Serverraum, Rettungsweg, Aufzugsschacht)
  • Vorher-Zustand mit Foto und Beschreibung (Art der vorgefundenen Durchführung, Mängel, Sanierungsbedarf)
  • Verwendete Produkte mit Hersteller, Produktname, abZ/abP/ETA-Nummer, F-Klasse (z. B. Hilti CFS-CT F90 nach abZ Z-19.17-1817)
  • Durchführungen: Anzahl/Art der Kabel, Kabelbündel, Rohre, Lüftungsleitungen mit Durchmesser und Material
  • Nachher-Zustand mit Foto und Bestätigung der fachgerechten Errichtung nach Verwendbarkeitsnachweis
  • Verwender-Erklärung (Übereinstimmungserklärung) mit Datum, Name, Unterschrift Errichter und Prüfer
  • Unterschriften: Errichter, bauleitender Prüfer, Auftraggeber

Vorher-/Nachher-Foto: nicht optional, sondern Beweismittel

Das Foto-Paar ist im Schottungsprotokoll kein nettes Extra, sondern der entscheidende Beleg, dass die Abschottung tatsächlich nach dem geprüften System errichtet wurde. Im Vorher-Foto wird der Zustand der Öffnung dokumentiert (oft mangelhaft verschlossen mit Bauschaum, Dämmwolle ohne Zulassung oder unvollständig). Das Nachher-Foto zeigt das fertige Schott mit eindeutig erkennbarer Schott-Kennzeichnung (Schild mit Abschottungs-ID). Im Brandfall – oder bei einer Sachverständigen-Begutachtung – wird dieses Foto verglichen mit dem im Verwendbarkeitsnachweis abgebildeten Regelaufbau. Stimmen Kabelbelegung, Stopfdichte, Manschettenposition und Beschichtungsstärke nicht überein, hat der Errichter ein massives Haftungsproblem. Tipp: Foto immer mit eingeblendetem Maßstab und Datum aufnehmen; bei Steigschächten ein Foto pro Etage.

Schott-Kennzeichnung: dauerhaft auffindbar über die Protocol-ID

Die MLAR verlangt eine dauerhafte und gut sichtbare Kennzeichnung jeder Abschottung – mindestens mit Abschottungs-ID, Hersteller, F-Klasse, Errichter und Errichtungsdatum. In der Praxis sind diese Schilder oft handgeschrieben, verschmutzen, gehen verloren – und beim nächsten Audit ist die Zuordnung Schott ↔ Protokoll nicht mehr möglich. In ProtocolHero hat jedes Schottungsprotokoll eine eindeutige Protocol-ID, die als Abschottungs-ID auf das Schild übernommen wird. Über diese ID öffnest du das hinterlegte Protokoll mit allen Verwendbarkeitsnachweisen, Fotos, Videos und Unterschriften – auch nach 20 Jahren noch. Bei Nachbelegungen (zusätzliche Kabel) verweist das Protokoll auf die Restbelegungsreserve und dokumentiert jede Änderung mit neuer Version. QR-Code-Etiketten, die direkt zum Protokoll führen, sind in Vorbereitung – heute schon nutzbar über die druckbare Protocol-ID.

Digital protokollieren, BIM-fähig archivieren

Klassisch werden Schottungsprotokolle auf Papier oder im Excel ausgefüllt, mit Polaroid- oder Smartphone-Fotos beigeheftet und in Aktenordnern abgelegt – nach Übergabe oft nicht mehr auffindbar. Bei Brandschauen, Sanierungen oder Versicherungsfällen ist das ein Risiko. ProtocolHero erstellt das Schottungsprotokoll auf dem Tablet direkt vor Ort: Stammdaten und Verwendbarkeitsnachweise sind hinterlegt, jedes Protokoll bekommt eine eindeutige Protocol-ID als Abschottungs-ID, Fotos und kurze Videos werden mit Geo- und Zeitstempel eingebunden, Unterschriften per Touch. Das fertige PDF landet revisionssicher mit Audit-Trail in der Brandschutzdokumentation, auf Wunsch verknüpft mit dem BIM-Modell oder dem CAFM-System. Bei Nachbelegungen oder Wiederholungsprüfungen wird die Historie der Abschottung lückenlos fortgeschrieben.

Häufige Fragen

Wer haftet bei einer mangelhaft errichteten Brandschutzabschottung?

Primär der Errichter – er gibt mit der Verwender-/Übereinstimmungserklärung verbindlich ab, dass die Abschottung gemäß Verwendbarkeitsnachweis errichtet wurde. Bei Brandschäden droht zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz, ggf. in Millionenhöhe), strafrechtliche Verantwortung (fahrlässige Brandstiftung §306d StGB, fahrlässige Körperverletzung/Tötung §§229, 222 StGB) und gewerberechtliche Folgen. Zusätzlich haften Planer (Brandschutzkonzept), Bauleiter (Bauüberwachung) und der Bauherr/Betreiber (Verkehrssicherungspflicht). Ein lückenloses Schottungsprotokoll mit Fotos und Verwendbarkeitsnachweis ist die einzige Entlastung im Streitfall.

Welche F-Klasse braucht eine Abschottung?

Sie übernimmt die Feuerwiderstandsklasse des durchstoßenen Bauteils: F30 in F30-Wänden, F90 in F90-Wänden/Decken, F120 in F120-Bauteilen. Brandwände nach §30 MBO verlangen mindestens F90 und Rauchdichtheit. Trennwände zu Sonderbereichen (Aufzugsschacht, Treibstofflager, Treppenraum, Serverraum mit Doppelboden) haben spezielle Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept – im Zweifel immer die nächsthöhere Klasse wählen und mit dem Brandschutzplaner abstimmen.

Was passiert bei der Brandschau, wenn Schottungsprotokolle fehlen?

Die Bauaufsicht oder der Brandschutzprüfer dokumentiert den Mangel im Prüfbericht; in der Regel wird eine Nachfrist gesetzt, in der die fehlenden Verwendbarkeitsnachweise und Protokolle nachgereicht oder die Abschottung neu erstellt werden muss. Bleiben die Nachweise aus, kann eine Nutzungsuntersagung für den betroffenen Bereich oder das ganze Gebäude ausgesprochen werden. Bei Bestandsgebäuden ist die Beweispflicht für die fachgerechte Errichtung beim Betreiber – fehlt das Protokoll, hilft oft nur noch eine sachverständige Bauteilöffnung oder die Neuerrichtung.

Dürfen wir Bauschaum oder Mineralwolle als Schottung verwenden?

Nein – außer das Produkt ist Bestandteil eines geprüften Systems mit Verwendbarkeitsnachweis (abZ, abP oder ETA) und wird exakt nach dieser Zulassung verbaut. Reine Bauschaum-Verschlüsse, lose Mineralwolle oder Stopfungen mit Gipsmörtel ohne Systembezug erfüllen die Anforderungen der MLAR/Landesbauordnung NICHT und gelten als unzulässige Abschottung. Im Streitfall führt das zur Untersagung und zum Schadensersatz.

Wie lange müssen Schottungsprotokolle aufbewahrt werden?

Mindestens für die gesamte Lebensdauer des Bauteils bzw. solange das Bauwerk besteht – Brandschutzdokumentation ist Bestandteil der Bestandsunterlagen nach §3 MBO. In der Praxis: solange das Schott vorhanden ist. Bei Verkauf/Übergabe gehen die Protokolle an den neuen Betreiber über. Bei Sanierungs- oder Versicherungsfällen kann die Vorlage auch nach 20+ Jahren verlangt werden – digitale Archivierung mit eindeutiger Protocol-ID-Zuordnung ist daher Best Practice.

Müssen Nachbelegungen separat dokumentiert werden?

Ja – jede nachträgliche Belegung (zusätzliche Kabel, neue Rohre) ist eine Änderung der Abschottung und muss innerhalb der im Verwendbarkeitsnachweis dokumentierten Restbelegungsreserve erfolgen. Die Änderung ist mit eigenem Protokoll-Eintrag (neue Version) zu dokumentieren: Wer hat wann welche Belegung ergänzt, ist die Reserve eingehalten, sind die Stopf-/Manschettenmaßnahmen wieder regelkonform ausgeführt. Ohne diese Nachdokumentation verliert die ursprüngliche Verwender-Erklärung ihre Gültigkeit.

Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt

Eine Vorlage allein ist erst der Anfang – ProtocolHero macht aus jedem Protokoll einen durchgängigen digitalen Workflow mit KI-Unterstützung, Workflow-Freigaben und revisionssicherem Archiv.

  • HERO Assistant – KI-Chat für Dokumentenerstellung

    Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Protokoll anlegen lassen ("Erstelle mir einen neuen Protokoll für Kunde Müller, Baustelle Elbstraße"), oder ein bestehendes PDF / Foto / Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.

  • Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei

    Beim Ausfüllen kannst du das Protokoll per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch (z. B. Arbeitsvertrag + Personalausweis beim Personalfragebogen, Typenschild beim Wartungsprotokoll, Lieferschein beim Bautagesbericht): Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.

  • Foto- und Video-Upload direkt im Dokument

    Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist (laufendes Wasser, tropfende Leitung, ungewöhnliche Geräusche an einer Anlage) – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.

  • Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden

    Jede Position im Protokoll kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden ("bitte fehlendes Datenblatt nachreichen", "Mangel bis 15.06. beheben"). Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.

  • Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben

    Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten ("zur Vervollständigung an den Monteur", "zur Endkontrolle an den Meister") und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Protokoll unterschrieben oder an den Kunden geht.

  • Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit

    Jedes Protokoll hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden, die die Entstehung des Dokuments nachvollziehen wollen.

  • Eindeutige Protocol-ID je Dokument

    Jedes Protokoll bekommt automatisch eine eindeutige Protocol-ID, mit der es sich zweifelsfrei referenzieren, verlinken und im Audit-Trail wiederfinden lässt.

  • Automatische Berichts-Nummerierung

    In Kürze

    Fortlaufende, lückenlose Berichts-Nummern (z. B. Protokoll-2026-001, 002, 003 …) je Dokumenttyp und Kunde – ohne manuelles Vergeben, ohne Dubletten.

  • Web-Formular & Inbox

    In Kürze

    Vorlagen lassen sich als öffentliches Web-Formular auf der eigenen Website einbinden – ein ausgefülltes Protokoll (z. B. Anfrage, Schadensmeldung, Auftragsbestätigung) landet automatisch in deiner ProtocolHero-Inbox zur Weiterbearbeitung.

  • QR-Code-Etiketten für Anlagen und Bauteile

    In Kürze

    QR-Code-Etiketten pro Anlage / Bauteil / Abschottung, die beim Scannen direkt das hinterlegte Protokoll, die Historie und alle Wartungs- bzw. Prüfdokumente öffnen.

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