DIN 18015 Dokumentationsprotokoll – Vorlage für Elektroinstallation im Wohnungsbau
Die DIN 18015-1:2020-05 und DIN 18015-2:2021-10 sind das Pflichtwerk für Elektroinstallationen in Wohngebäuden. Sobald die Normen in Ausschreibung oder Werkvertrag vereinbart sind, wird ihre Umsetzung rechtsverbindlich – inklusive der vollständigen Dokumentation nach Abschluss der Arbeiten. Diese Vorlage führt Elektrofachkräfte und Planer strukturiert durch alle Pflichtinhalte: Auftraggeber- und Auftragnehmer-Daten, allgemeine Projekt- und Vertragsdaten, geplanter Ausstattungswert nach RAL-RG 678 (Mindest, Standard, Komfort), erstellte Dokumentation (Installationsplan, Stromlaufplan, Verteileraufbau, Prüfbericht, Wartungshinweise), Stromkreisverteiler mit Zuleitung ab 63 A und Reserveplätzen, Aufteilung der Endstromkreise pro RCD sowie Mindestanzahl der Stromkreise nach Wohnfläche – mit Foto-Nachweis und Touch-Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft.

Wann ist die Dokumentation nach DIN 18015 Pflicht?
Die Anwendung der DIN 18015 wird rechtsverbindlich, sobald sie in der Ausschreibung, im Leistungsverzeichnis oder im Werkvertrag vereinbart ist – das ist im modernen Wohnungsbau praktisch der Standardfall. Typische Anlässe für das vollständige Dokumentationsprotokoll:
- Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit vertraglich vereinbarter DIN 18015
- Umfassende Sanierung oder Komplettmodernisierung der Elektroinstallation
- Wohnungsübergabe an Bauherrn, Käufer oder Vermieter mit Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung
- Übergabe an Hausverwaltung mit Wartungshinweisen (RCD, SPD, Rauchwarnmelder)
- Erweiterung oder Änderung an bestehenden Anlagen – Dokumentation muss nachgeführt werden
- Abnahmen durch Sachverständige, Versicherer oder im Streitfall vor Gericht
Pflichtinhalte des Dokumentationsprotokolls nach DIN 18015-1
Damit die Dokumentation normkonform und im Schadens- oder Gewährleistungsfall belastbar ist, müssen folgende Inhalte vollständig erfasst sein:
- Auftraggeber: Firma, Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Auftragnehmer: Elektrofachbetrieb mit Inhaber, Anschrift und Eintrag ins Installateurverzeichnis
- Bauvorhaben, Datum, Wohnung/Einheit, Wohnfläche in m² und Name der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Rechtsverbindliche Vertragsgrundlage (DIN 18015 vertraglich vereinbart)
- Geplanter Ausstattungswert nach RAL-RG 678: * Mindestausstattung, ** Standardausstattung, *** Komfortausstattung
- Installationsplan (Grundriss mit Symbolen nach DIN EN 60617)
- Stromlaufplan (Aufbau der Stromkreise) und Aufbauzeichnung / Foto des Verteilers
- Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) beigefügt
- Wartungs- und Prüfintervalle übergeben (RCD, SPD, Rauchwarnmelder)
- Dokumentation bei Änderungen und Erweiterungen nachgeführt
Verteiler, Hauptleitungen und Selektivität – die kritischen Anforderungen
Das Herz jeder Elektroinstallation ist der Stromkreisverteiler. Die Norm gibt klare Mindestwerte vor, damit die Anlage zukunftssicher und sicher betrieben werden kann. Die Zuleitung vom Zählerplatz zum 1. Verteiler muss für mindestens 63 A ausgelegt sein. Für eine Mehrraumwohnung ist ein mindestens 4-reihiger Verteiler vorgeschrieben, bei Einraumwohnungen mindestens 3-reihig; bei mehrgeschossigen Wohnungen sind mindestens 2 Verteiler erforderlich. Im Verteiler müssen mindestens 20 % Reserveplatz für spätere Erweiterungen freigehalten werden – ein Punkt, der bei Sanierungen häufig vergessen wird.
Um die Verfügbarkeit zu maximieren (Selektivität), darf die Auslösung eines einzelnen Schutzschalters nicht zur Abschaltung der gesamten Wohnung führen. Die Norm regelt daher die Aufteilung der Endstromkreise pro RCD eindeutig: maximal 2 einphasige Endstromkreise pro 2-poligem RCD und maximal 6 einphasige Endstromkreise pro 4-poligem RCD. Die Mindestanzahl der Stromkreise richtet sich nach der Wohnfläche – das Protokoll erfasst sowohl Soll- als auch Ist-Wert, damit die Erfüllung sofort prüfbar ist.
Ausstattungswert nach RAL-RG 678: Mindest, Standard oder Komfort?
Der Ausstattungswert nach RAL-RG 678 entscheidet darüber, wie viele Steckdosen, Lichtauslässe und Datenanschlüsse pro Raum vorgesehen werden. Die einsternige Mindestausstattung erfüllt das absolute DIN-Minimum und ist für günstigen Wohnungsbau gedacht. Die zweisternige Standardausstattung ist heute der übliche Marktstandard im freifinanzierten Wohnungsbau. Die dreisternige Komfortausstattung mit zusätzlichen Steckdosen, Mediananschlüssen, Smart-Home-Vorbereitung und höherer Anschlussdichte ist Pflicht für hochwertige Neubauten, Eigentumswohnungen und Häuser mit Anspruch auf langfristige Wertstabilität. Der geplante Ausstattungswert muss vor Ausführung schriftlich festgelegt sein – nachträgliche Diskussionen mit dem Bauherrn über fehlende Steckdosen lassen sich nur mit klarer Dokumentation vermeiden.
Digital dokumentieren statt Papierordner
Klassisch wird das DIN 18015 Dokumentationsprotokoll auf Papier ausgefüllt und mit Plänen und Prüfberichten in einen Ordner geheftet, der irgendwann beim Hausmeister oder Eigentümer verstaubt. ProtocolHero erstellt das vollständige Protokoll direkt am Tablet auf der Baustelle: Auftragnehmer- und Firmenstammdaten sind vorausgefüllt, Bauvorhaben und Wohnungsdaten werden einmal erfasst, der geplante Ausstattungswert wird per Klick gewählt. Installationsplan, Stromlaufplan und Verteiler-Foto werden direkt aus der Kamera angehängt, der Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600 als PDF beigefügt. Stromkreis-Aufteilung pro RCD wird mit Soll-/Ist-Vergleich erfasst, Wartungshinweise als Bausteine ergänzt. Beidseitige Touch-Unterschrift, automatischer PDF-Versand an Bauherrn, Bauleitung und Hausverwaltung, revisionssichere Archivierung in der Auftragsakte mit eindeutiger Protocol-ID und vollständigem Activity-Log.
Häufige Fragen
Ist die Dokumentation nach DIN 18015 gesetzlich Pflicht?
Die DIN 18015 ist eine technische Norm, kein Gesetz – sie wird aber rechtsverbindlich, sobald sie in Ausschreibung, Leistungsverzeichnis oder Werkvertrag vereinbart ist. Das ist im modernen Wohnungsbau praktisch immer der Fall. Zusätzlich verlangt die DIN VDE 0100-600 die Erstprüfung und deren Dokumentation für jede neu errichtete oder geänderte elektrische Anlage. Ohne vollständige Dokumentation (Installationsplan, Stromlaufplan, Verteiler-Aufbau, Prüfbericht, Wartungshinweise) ist die ordnungsgemäße Errichtung im Streit- oder Versicherungsfall nicht nachweisbar – der Elektrofachbetrieb trägt das volle Haftungsrisiko.
Welcher Ausstattungswert ist Pflicht – Mindest, Standard oder Komfort?
Pflicht ist mindestens die einsternige Mindestausstattung nach RAL-RG 678 – das ist der DIN-Mindestwert für Steckdosen, Lichtauslässe und Datenanschlüsse pro Raum. Im freifinanzierten Wohnungsbau ist die zweisternige Standardausstattung heute der Marktstandard, im hochwertigen Eigentumswohnungsbau wird häufig die dreisternige Komfortausstattung vereinbart. Welcher Wert konkret geschuldet ist, muss vor Ausführung im Werkvertrag oder in der Baubeschreibung festgelegt sein – fehlt diese Vereinbarung, gilt im Zweifel der DIN-Mindestwert. Das Protokoll erfasst den vereinbarten Wert eindeutig und vermeidet spätere Diskussionen.
Wie viele Stromkreise und RCDs sind in einer Wohnung Pflicht?
Die Mindestanzahl der Stromkreise richtet sich nach der Wohnfläche – die DIN 18015-1 enthält dafür eine konkrete Tabelle (z. B. 14 Stromkreise bis 75 m², 16 bis 100 m², usw.). Für die Selektivität gilt: maximal 2 einphasige Endstromkreise pro 2-poligem RCD und maximal 6 einphasige Endstromkreise pro 4-poligem RCD. So führt die Auslösung eines RCD nicht zur Abschaltung der gesamten Wohnung. Zusätzlich müssen mindestens 20 % Reserveplatz im Verteiler freigehalten werden, damit spätere Erweiterungen (Wallbox, PV-Speicher, Wärmepumpe) ohne Umbau möglich sind.
Was gehört zum Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600?
Der Prüfbericht dokumentiert die Erstprüfung der elektrischen Anlage und umfasst Sichtprüfung, Erprobung und Messungen: Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schutz durch automatische Abschaltung (Schleifenimpedanz, RCD-Auslösestrom und -zeit), Drehfeld, Spannungsfall sowie Funktionsprüfung der Schutz- und Steuereinrichtungen. Der Bericht wird vom verantwortlichen Elektrofachkraft unterschrieben und ist zwingender Bestandteil der Übergabedokumentation – ohne Prüfbericht darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
Was passiert bei späteren Änderungen oder Erweiterungen?
Die DIN 18015-1 fordert ausdrücklich, dass die Dokumentation bei Änderungen und Erweiterungen nachgeführt wird – Installationsplan, Stromlaufplan und Verteilerbelegung müssen aktuell bleiben. In der Praxis wird das oft vernachlässigt, was bei späteren Arbeiten zu Fehlsuchen, Doppelbelegungen und Sicherheitsrisiken führt. ProtocolHero archiviert das ursprüngliche Protokoll mit eindeutiger Protocol-ID und ergänzt Änderungen als referenzierte Folge-Protokolle – so bleibt die vollständige Anlagenhistorie nachvollziehbar und ist jederzeit für die nächste Elektrofachkraft, den Sachverständigen oder die Versicherung verfügbar.
Wer haftet, wenn die Dokumentation unvollständig ist?
Der ausführende Elektrofachbetrieb. Die vollständige und normkonforme Dokumentation ist Werkleistung – ist sie unvollständig, gilt das Werk als nicht abgenommen, Gewährleistungsfristen beginnen erst mit vollständiger Übergabe. Im Schadensfall (Brand, Personenschaden, Defekt) muss der Elektrofachbetrieb die ordnungsgemäße Errichtung nach DIN 18015 und DIN VDE 0100 nachweisen – ohne Dokumentation, Prüfbericht und Übergabeprotokoll ist dieser Nachweis praktisch unmöglich, die Berufshaftpflicht kann sich auf fehlende Sorgfalt berufen und Leistungen ablehnen oder kürzen.
Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt
Eine Vorlage allein ist erst der Anfang – ProtocolHero macht aus jedem Protokoll einen durchgängigen digitalen Workflow mit KI-Unterstützung, Workflow-Freigaben und revisionssicherem Archiv.
HERO Assistant – KI-Chat für Dokumentenerstellung
Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Protokoll anlegen lassen ("Erstelle mir einen neuen Protokoll für Kunde Müller, Baustelle Elbstraße"), oder ein bestehendes PDF / Foto / Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.
Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei
Beim Ausfüllen kannst du das Protokoll per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch (z. B. Arbeitsvertrag + Personalausweis beim Personalfragebogen, Typenschild beim Wartungsprotokoll, Lieferschein beim Bautagesbericht): Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.
Foto- und Video-Upload direkt im Dokument
Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist (laufendes Wasser, tropfende Leitung, ungewöhnliche Geräusche an einer Anlage) – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.
Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden
Jede Position im Protokoll kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden ("bitte fehlendes Datenblatt nachreichen", "Mangel bis 15.06. beheben"). Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.
Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben
Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten ("zur Vervollständigung an den Monteur", "zur Endkontrolle an den Meister") und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Protokoll unterschrieben oder an den Kunden geht.
Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit
Jedes Protokoll hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden, die die Entstehung des Dokuments nachvollziehen wollen.
Eindeutige Protocol-ID je Dokument
Jedes Protokoll bekommt automatisch eine eindeutige Protocol-ID, mit der es sich zweifelsfrei referenzieren, verlinken und im Audit-Trail wiederfinden lässt.
Automatische Berichts-Nummerierung
In KürzeFortlaufende, lückenlose Berichts-Nummern (z. B. Protokoll-2026-001, 002, 003 …) je Dokumenttyp und Kunde – ohne manuelles Vergeben, ohne Dubletten.
Web-Formular & Inbox
In KürzeVorlagen lassen sich als öffentliches Web-Formular auf der eigenen Website einbinden – ein ausgefülltes Protokoll (z. B. Anfrage, Schadensmeldung, Auftragsbestätigung) landet automatisch in deiner ProtocolHero-Inbox zur Weiterbearbeitung.
QR-Code-Etiketten für Anlagen und Bauteile
In KürzeQR-Code-Etiketten pro Anlage / Bauteil / Abschottung, die beim Scannen direkt das hinterlegte Protokoll, die Historie und alle Wartungs- bzw. Prüfdokumente öffnen.



