Brandschutz·9 Min Lesezeit

Sicherheitsbeleuchtung & Kennzeichnung von Fluchtwegen – Prüfprotokoll (DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100, ASR A3.4/3)

Die Sicherheitsbeleuchtung ist im Ernstfall der Unterschied zwischen geordneter Evakuierung und Panik im dunklen Gebäude. Sie ist deshalb regulatorisch streng geregelt – DIN EN 1838 (Beleuchtung von Notbeleuchtungsanlagen), DIN VDE 0108-100 (Sicherheitsstromversorgungen in baulichen Anlagen), ArbStättV mit ASR A3.4 Abs. 3 (Notbeleuchtung am Arbeitsplatz) und ASR A1.3 (Rettungszeichen), in der Schweiz zusätzlich die VKF-Brandschutzrichtlinie und SN EN 1838. Betreiber sind verpflichtet, die Anlage wiederkehrend zu prüfen, Funktion und Nennbetriebsdauer nachzuweisen und das Personal über Funktion und Wartung zu instruieren. Diese Vorlage deckt alle drei Pflichtblöcke ab: Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege – inklusive Fotodokumentation und Verantwortlichen-Unterschrift.

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Rechtsgrundlage: DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100, ASR A3.4/3 & VKF

Die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung ergeben sich aus mehreren parallel geltenden Regelwerken. Lichttechnisch ist DIN EN 1838 maßgeblich: Sie definiert Mindestbeleuchtungsstärken (1 Lux auf der Mittellinie von Fluchtwegen, 0,5 Lux in antipanik-Bereichen, höhere Werte an Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen), Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Erkennbarkeit der Rettungszeichen. Elektrotechnisch regelt DIN VDE 0108-100 die Sicherheitsstromversorgung (Zentralbatterie, Gruppenbatterie oder Einzelbatterie), Umschaltzeiten und Funktionserhalt der Verkabelung. Arbeitsrechtlich verlangt ArbStättV §3a i. V. m. ASR A3.4 Abs. 3, dass Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung – z. B. ohne ausreichendes Tageslicht oder mit Personenverkehr in Rettungswegen – eine Sicherheitsbeleuchtung haben. ASR A1.3 schreibt die Form, Farbe und Mindestgröße (Erkennungsweite!) der Rettungszeichen vor. In der Schweiz übernimmt die VKF-Brandschutzrichtlinie „Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung“ die gleiche Rolle. Bei der Prüfung ist nachzuweisen, dass Umschaltzeiten, Nennbetriebsdauer und Beleuchtungsstärken die Norm-Werte erreichen.

Pflichtangaben jedes Prüfprotokolls

Damit das Protokoll bei Brandschau, Versicherungsfall und Betriebsbegehung trägt, müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  • Projektdaten: Objekt, Adresse, Kunde/Auftraggeber, Auftrags-Nr., Datum, Prüfgrund (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Änderung)
  • Art der Sicherheitsstromversorgung: Einzelbatterieleuchten, Gruppen- oder Zentralbatterieanlage
  • Funktionserhalt des Verteilnetzes entsprechend Nennbetriebsdauer (E30/E60/E90 nach DIN 4102-12)
  • Sicherheitsbeleuchtung: Kennzeichnung jeder Leuchte, Umschaltzeiten (< 0,5 s / < 5 s / < 60 s nach EN 1838), Nennbetriebsdauer (mind. 30 min, Verkaufsstätten/Versammlungsstätten 3 h), Beleuchtungsstärke ≥ 1 Lux auf Fluchtwegmittellinie
  • Kennzeichnung Flucht-/Rettungswege: Rettungszeichen nach ISO 7010 (Seitenlänge ≥ 150 mm), Erkennungsweite, Dauerschaltung in Räumen mit großer Personenbelegung und Verkaufsgeschäften
  • Fotodokumentation: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Zentralbatterieanlage – idealerweise mit Geo- und Zeitstempel
  • Festgestellte Mängel mit Foto, Verantwortlichem und Frist
  • Instruktion Eigentümer / Betreiber über Funktion und Wartung dokumentiert
  • Unterschriften: Prüfer (Installateur/Fachfirma), Betreiberseite
  • Eindeutige Protocol-ID je Anlage / Prüfvorgang für Auffindbarkeit im Audit-Trail

Umschaltzeiten und Nennbetriebsdauer – die Werte, die wirklich geprüft werden

Die häufigsten Beanstandungen bei Brandschauen betreffen nicht fehlende Leuchten, sondern falsche Umschaltzeiten und zu kurze Nennbetriebsdauer. DIN EN 1838 verlangt, dass die Sicherheitsbeleuchtung nach Ausfall der allgemeinen Stromversorgung innerhalb von 0,5 s mit mindestens 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke einsetzt und nach 5 s die volle Stärke (bzw. 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s nach VKF) erreicht. Auf hochfrequentierten Fluchtwegen und in Bereichen mit erhöhter Gefährdung sind 0,5 s zwingend. Die Nennbetriebsdauer beträgt mindestens 30 Minuten für gewöhnliche Arbeitsstätten – in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäusern, Beherbergungsstätten und Krankenhäusern jedoch 3 Stunden (MVStättV, MBeVO, Landesvorschriften beachten). Diese Werte sind im Protokoll für jeden Prüfvorgang individuell zu bestätigen und durch eine Funktionsprüfung der Batterieanlage zu belegen (jährliche Betriebsdauerprüfung nach DIN EN 50172/VDE 0108-100).

Wartungs- und Prüfintervalle, die du dokumentieren musst

DIN EN 50172 und DIN VDE 0108-100 fordern ein dokumentiertes Prüfregime: tägliche Sichtprüfung der Anzeigen der Zentralbatterieanlage (heute meist automatisiert), monatliche Funktionsprüfung jeder Leuchte (Umschaltung in den Batteriebetrieb für kurze Dauer), jährliche Bemessungsbetriebsdauerprüfung (volle Entladung über die Nennbetriebsdauer) sowie eine Erst- und Wiederholungsprüfung als Sachverständigenprüfung (in der Regel alle 3 Jahre, abhängig von Landesbauordnung und Sonderbauverordnung). Jeder Prüfvorgang gehört in das Anlagenbuch / Prüfbuch – mit Datum, Prüfer, Ergebnis und festgestellten Mängeln. In ProtocolHero werden diese Prüfungen je Anlage als eigene Protocol-IDs versioniert geführt, automatisch zur Wiedervorlage erinnert und in einem revisionssicheren Anlagenordner archiviert.

Vom Klemmbrett zur Tablet-Prüfung mit Foto, Video und Sprache

Klassisch wird die Sicherheitsbeleuchtungsprüfung mit Klemmbrett, Lux-Messgerät und Stoppuhr durchgeführt – Notizen werden später ins Anlagenbuch übertragen, Fotos liegen separat auf dem Smartphone. Bei Wiederholungsprüfungen sind die Vorvorgängerwerte oft nicht mehr greifbar. ProtocolHero löst das, indem die Vorlage direkt auf dem Tablet ausgefüllt wird: Umschaltzeiten und Lux-Werte werden je Messpunkt per Sprache diktiert, der HERO Assistant ordnet die Werte den richtigen Feldern zu. Fotos und kurze Videos – z. B. das Umschaltverhalten einer Zentralbatterieanlage – hängen direkt am jeweiligen Prüfpunkt. Die Betreiber-Instruktion wird per Touch-Unterschrift bestätigt, das fertige PDF inklusive Protocol-ID landet revisionssicher im Anlagenordner und beim Kunden im Freigabe-Link.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Nach DIN EN 50172 / DIN VDE 0108-100 gilt: tägliche automatische Überwachung der Zentralbatterieanlage, monatliche Funktionsprüfung jeder Leuchte (kurze Umschaltung in den Batteriebetrieb), jährliche Bemessungsbetriebsdauerprüfung (volle Entladung über die geforderte Nennbetriebsdauer) und – je nach Landesbauordnung und Sonderbauverordnung – Sachverständigenprüfungen typischerweise alle 3 Jahre. Jeder Prüfvorgang muss schriftlich dokumentiert werden.

Welche Umschaltzeiten verlangt DIN EN 1838 genau?

Nach DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung innerhalb von 0,5 s mindestens 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke und innerhalb von 5 s die volle Stärke erreichen. In Bereichen mit hoher Gefährdung (z. B. an laufenden Maschinen) sind 0,5 s zwingend für 100 %. Nach VKF-Bestimmungen gilt: < 0,5 s Einschaltung, < 5 s 50 %, < 60 s 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke.

Wie lange muss die Sicherheitsbeleuchtung mindestens leuchten (Nennbetriebsdauer)?

Mindestens 30 Minuten in gewöhnlichen Arbeitsstätten. In Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäusern und Krankenhäusern sind 3 Stunden Nennbetriebsdauer vorgeschrieben (siehe MVStättV, MBeVO, Landesbauordnungen). Im Protokoll ist die tatsächlich nachgewiesene Betriebsdauer der Batterieanlage zu dokumentieren.

Wie groß müssen Rettungszeichen sein und in welcher Schaltung?

Nach ASR A1.3 / ISO 7010 muss die Seitenlänge des Rettungszeichens mindestens 150 mm betragen; die tatsächlich erforderliche Größe richtet sich nach der Erkennungsweite (Faustformel: Höhe = Erkennungsweite / 200 für hinterleuchtete, / 100 für nicht hinterleuchtete Zeichen). In Räumen mit großer Personenbelegung, Verkaufsgeschäften, Versammlungsstätten und überall dort, wo Personen anwesend sind, müssen die Rettungszeichen hinterleuchtet oder sicherheitsbeleuchtet in Dauerschaltung betrieben werden.

Wer haftet, wenn die Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall ausfällt?

Primär der Betreiber/Eigentümer aus seiner Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht (ArbStättV, BetrSichV, Landesbauordnung). Hat eine Fachfirma die Prüfung übernommen und die Anlage trotz erkennbarer Mängel als in Ordnung freigegeben, haftet sie zusätzlich (vertragliche und deliktische Haftung). Ein lückenloses Prüfprotokoll mit Fotos und dokumentierten Messwerten ist im Schadens- oder Strafverfahren die wichtigste Entlastung.

Reicht eine Sichtprüfung oder muss ich die Batterie wirklich entladen?

Eine reine Sichtprüfung reicht nicht. Mindestens einmal jährlich ist die Bemessungsbetriebsdauerprüfung erforderlich – die Anlage muss über die volle geforderte Nennbetriebsdauer (30 min oder 3 h) im Batteriebetrieb laufen und die geforderten Beleuchtungsstärken einhalten. Monatlich genügt eine kurze Funktionsumschaltung jeder Leuchte. Beide Prüfungen sind im Prüfbuch / Anlagenbuch zu dokumentieren.

Was ProtocolHero zusätzlich für dich übernimmt

Eine Vorlage allein ist erst der Anfang – ProtocolHero macht aus jedem Protokoll einen durchgängigen digitalen Workflow mit KI-Unterstützung, Workflow-Freigaben und revisionssicherem Archiv.

  • HERO Assistant – KI-Chat für Dokumentenerstellung

    Der HERO Assistant ist der eingebaute KI-Chat von ProtocolHero. Du kannst per Spracheingabe ein komplettes Protokoll anlegen lassen ("Erstelle mir einen neuen Protokoll für Kunde Müller, Baustelle Elbstraße"), oder ein bestehendes PDF / Foto / Word-Dokument hochladen – die KI liest die Struktur aus und baut eine wiederverwendbare Vorlage daraus.

  • Auto-Fill aus Sprache, Foto und Datei

    Beim Ausfüllen kannst du das Protokoll per Sprachsteuerung diktieren – die KI ordnet die Inhalte automatisch den richtigen Feldern zu. Oder du lädst Fotos, Scans, Verträge, Datenblätter oder Ausweise hoch (z. B. Arbeitsvertrag + Personalausweis beim Personalfragebogen, Typenschild beim Wartungsprotokoll, Lieferschein beim Bautagesbericht): Der HERO Assistant extrahiert die Daten und befüllt das Formular vor – du prüfst und unterschreibst.

  • Foto- und Video-Upload direkt im Dokument

    Zu jedem Bauteil, Messpunkt oder Schadensbild kannst du Fotos und Videos direkt aus der App anhängen. Videos sind besonders nützlich, wenn ein Schadensbild dynamisch ist (laufendes Wasser, tropfende Leitung, ungewöhnliche Geräusche an einer Anlage) – ein einzelnes Standbild würde den Befund nicht ausreichend dokumentieren.

  • Kommentare als Aufgaben – intern und mit dem Kunden

    Jede Position im Protokoll kann kommentiert und als Aufgabe an einen Kollegen, an dich selbst oder direkt an den Kunden zugewiesen werden ("bitte fehlendes Datenblatt nachreichen", "Mangel bis 15.06. beheben"). Kommentare können wahlweise rein intern bleiben oder im freigegebenen Kundenlink mitgeteilt werden.

  • Workflow: Bearbeiter zuweisen, Prüfer freigeben

    Dokumente lassen sich an Kollegen weiterleiten ("zur Vervollständigung an den Monteur", "zur Endkontrolle an den Meister") und können einen festen Prüfer haben, der die letzte fachliche Freigabe erteilt, bevor das Protokoll unterschrieben oder an den Kunden geht.

  • Activity-Log für lückenlose Nachvollziehbarkeit

    Jedes Protokoll hat einen vollständigen Aktivitäts-Verlauf: Wer hat wann was geändert, kommentiert, hochgeladen, freigegeben, unterschrieben. Das Log ist auf Wunsch auch im Kunden-Freigabelink sichtbar – ideal für Auditoren, Versicherer und Kunden, die die Entstehung des Dokuments nachvollziehen wollen.

  • Eindeutige Protocol-ID je Dokument

    Jedes Protokoll bekommt automatisch eine eindeutige Protocol-ID, mit der es sich zweifelsfrei referenzieren, verlinken und im Audit-Trail wiederfinden lässt.

  • Automatische Berichts-Nummerierung

    In Kürze

    Fortlaufende, lückenlose Berichts-Nummern (z. B. Protokoll-2026-001, 002, 003 …) je Dokumenttyp und Kunde – ohne manuelles Vergeben, ohne Dubletten.

  • Web-Formular & Inbox

    In Kürze

    Vorlagen lassen sich als öffentliches Web-Formular auf der eigenen Website einbinden – ein ausgefülltes Protokoll (z. B. Anfrage, Schadensmeldung, Auftragsbestätigung) landet automatisch in deiner ProtocolHero-Inbox zur Weiterbearbeitung.

  • QR-Code-Etiketten für Anlagen und Bauteile

    In Kürze

    QR-Code-Etiketten pro Anlage / Bauteil / Abschottung, die beim Scannen direkt das hinterlegte Protokoll, die Historie und alle Wartungs- bzw. Prüfdokumente öffnen.

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