VDE 0100·7 Min Lesezeit

Inbetriebnahmeprotokoll nach DIN VDE 0100-600: Pflichtprüfungen & Vorlage

Vor der Übergabe einer neuen Elektroinstallation an den Auftraggeber ist nach DIN VDE 0100-600 eine vollständige Erstprüfung Pflicht. Das daraus entstehende Inbetriebnahmeprotokoll ist gleichzeitig Übergabedokument, Abrechnungsgrundlage und Haftungsnachweis. Fehler hier sind besonders teuer.

Pflichtprüfungen der Erstprüfung

DIN VDE 0100-600 verlangt Besichtigung, Erprobung und Messung in dieser Reihenfolge:

  • Besichtigung (Schutz gegen elektrischen Schlag, Brandschutz, Leitungsquerschnitte)
  • Durchgängigkeit der Schutzleiter und der Hauptpotentialausgleichsleiter
  • Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
  • Schutz durch SELV, PELV oder Schutztrennung
  • Schutz durch automatische Abschaltung (Schleifenimpedanz, Auslösestrom)
  • Funktionsprüfung der RCD / FI-Schutzschalter (Auslösestrom + Auslösezeit)
  • Drehfeld, Spannung, Phasenfolge
  • Spannungsfall (bei Bedarf)

Aufbau eines rechtssicheren Inbetriebnahmeprotokolls

Das Protokoll gliedert sich in Anlagenbeschreibung, Sichtprüfung, Messwerte mit Grenzwertvergleich, Funktionsprüfungen, Mängelliste und Schlussbewertung. Wichtig: jede Messung mit eingesetztem Prüfgerät, Seriennummer und Kalibrierdatum dokumentieren.

Typische Fehler – und wie eine App sie verhindert

Häufigste Mängel in Protokollen sind fehlende Schleifenimpedanzwerte, vergessene RCD-Auslösezeiten und unleserliche Handschrift. ProtocolHero erzwingt im Formular alle Pflichtfelder, vergleicht Messwerte automatisch mit den VDE-Grenzwerten und markiert Abweichungen sofort rot.

Häufige Fragen

Wer darf die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 durchführen?

Nur eine Elektrofachkraft mit nachgewiesener Qualifikation und entsprechenden, kalibrierten Messgeräten.

Muss der Bauherr das Inbetriebnahmeprotokoll unterschreiben?

Es ist keine Pflicht, aber dringend empfohlen. Mit ProtocolHero unterschreibt der Kunde digital auf dem Tablet – rechtssicher per qualifiziertem Zeitstempel.

Wie lange muss das Inbetriebnahmeprotokoll aufbewahrt werden?

Mindestens über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage. Für Gewerbekunden gelten zusätzlich die 10-Jahres-Fristen nach HGB.

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