Wallbox & Ladestation prüfen nach DIN VDE 0100-722: Erstprüfung, Wiederholungsprüfung & Protokoll
Mit jedem Elektroauto wächst die Zahl der Wallboxen – und damit die Verantwortung des Elektrobetriebs. Eine Ladestation ist nach DIN VDE 0100-722 eine eigene Anlagenart mit besonderen Schutzanforderungen. Wer hier ohne sauberes Prüfprotokoll arbeitet, riskiert im Schadenfall (Fahrzeugbrand, Personenschaden) den vollen Versicherungsregress. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Normen greifen, welche Messungen Pflicht sind und wie du Erst- und Wiederholungsprüfung sauber dokumentierst.
Welche Normen gelten für Ladestationen?
Ladestationen sind keine „normale“ Steckdose – sie fallen unter einen eigenen Normenkranz, der über die klassische Hausinstallation hinausgeht. Die wichtigsten Regelwerke im Überblick:
- DIN VDE 0100-722 – Anforderungen an Ladestromkreise für E-Fahrzeuge
- DIN VDE 0100-410 – Schutz gegen elektrischen Schlag (RCD-Pflicht 30 mA)
- DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung der elektrischen Anlage
- DIN VDE 0105-100 – Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb
- DIN VDE 0122-1 (IEC/EN 61851-1) – Prüfung der Ladesequenz, Fahrzeugsimulation
- DIN VDE 0701/0702 – Prüfung des Ladekabels Mode 3
- VDE-AR-N 4100 – Anschluss am Niederspannungsnetz (Anmeldung beim VNB)
RCD Typ A oder Typ B – was ist Pflicht?
Der Fehlerstromschutz ist der häufigste Stolperstein bei der Wallbox-Installation. Grundsätzlich ist nach VDE 0100-410 ein 30-mA-RCD vorzuschalten. Welcher Typ ausreicht, hängt davon ab, was die Ladestation selbst kann:
- Ladestation OHNE integrierte DC-Fehlerstromerkennung: RCD Typ B (allstromsensitiv) – teuer, aber Pflicht
- Ladestation MIT integrierter DC-Fehlerstromerkennung (≥ 6 mA DC): RCD Typ A reicht aus
- Pro Ladepunkt ein eigener RCD – kein Sammel-RCD für mehrere Wallboxen
- Ladestromkreis ist ein Endstromkreis – keine zusätzlichen Verbraucher anschließen
Erstprüfung der Ladestation nach DIN VDE 0100-600
Vor der ersten Inbetriebnahme ist die komplette Erstprüfung der elektrischen Anlage Pflicht – Sichtprüfung, Erproben und Messen in dieser Reihenfolge. Bei Ladestationen kommen zusätzlich die Prüfungen der Ladesequenz nach VDE 0122-1 hinzu.
- Niederohmmessung Schutzleiter (≤ 0,3 Ω)
- Isolationswiderstand RISO bei 500 V (≥ 1 MΩ)
- Schleifenimpedanz Zs am Ladepunkt – Abschaltbedingung muss erfüllt sein
- RCD-Prüfung: Auslösestrom und Auslösezeit (< 300 ms bei 1×IΔN)
- Drehfeldrichtung rechts (zwingend für 11/22-kW-Wallboxen)
- Funktionsprüfung mit Prüfadapter (Fahrzeugsimulation Status A/B/C nach VDE 0122-1)
- Sichtprüfung: IP-Schutzart, Zugentlastung, Beschriftung, Typenschild
Wiederholungsprüfung im Betrieb
Nach DIN VDE 0105-100 müssen ortsfeste Ladestationen wiederkehrend geprüft werden. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung – als Praxis-Richtwerte gelten:
- Private Wallbox im EFH: alle 4 Jahre
- Halböffentliche Ladestationen (Firma, Hotel, Restaurant): alle 1–2 Jahre
- Öffentliche Ladesäulen: jährlich, oft auch in Wartungsverträgen geregelt
- RCD-Funktionstest: monatlich durch den Betreiber (Prüftaste)
- Mode-3-Ladekabel: wie ortsveränderliches Betriebsmittel nach VDE 0701/0702
Das gehört ins Wallbox-Prüfprotokoll
Ein vollständiges Ladestations-Prüfprotokoll geht deutlich über das Standard-E-Check-Formular hinaus. Fehlen Angaben zum RCD-Typ oder zur Ladesequenz-Prüfung, ist das Protokoll bei einem Versicherungsfall faktisch wertlos.
- Hersteller, Typ, Seriennummer der Ladestation und Ladeleistung (kW)
- Standort, Auftraggeber, Datum, nächste Prüfung
- Anschlussart (TN-S/TN-C-S/TT) und vorgelagerte Absicherung
- RCD-Typ (A oder B), Bemessungsfehlerstrom, gemessene Auslösewerte
- Alle Messwerte nach VDE 0100-600 mit Grenzwert-Vergleich
- Ergebnis Ladesequenz-Prüfung mit Prüfadapter (Status A/B/C)
- Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber (VNB) ab 11 kW dokumentiert
- Mängel, Empfehlungen, Unterschrift der Elektrofachkraft
Häufige Fehler bei der Wallbox-Prüfung
Aus Audits bei Elektrobetrieben zeigen sich immer wieder dieselben Schwachstellen – fast alle davon lassen sich mit einer guten Vorlage vermeiden:
- Falscher RCD-Typ (Typ A statt B, obwohl Wallbox keine DC-Erkennung hat)
- Ladesequenz-Prüfung nach VDE 0122-1 komplett vergessen
- Keine VNB-Anmeldung dokumentiert (ab 11 kW Pflicht)
- Mode-3-Ladekabel nicht als eigenes Betriebsmittel geprüft
- Lastmanagement vorhanden, aber Funktion nicht erprobt und dokumentiert
Häufige Fragen
Muss jede Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Bis 11 kW reicht eine Meldung, ab 12 kW ist eine Genehmigung des VNB erforderlich. Beides gehört ins Prüfprotokoll.
Reicht ein Typ-A-RCD für jede Wallbox?
Nur wenn die Wallbox eine integrierte DC-Fehlerstromerkennung ≥ 6 mA besitzt (steht im Datenblatt). Sonst ist Typ B Pflicht.
Wie oft muss eine private Wallbox geprüft werden?
Empfohlen alle 4 Jahre – analog zur ortsfesten Anlage im Wohnbereich nach DGUV V3 / TRBS 1201.
Was kostet eine fehlende Prüfung im Schadenfall?
Bei einem Fahrzeug- oder Hausbrand durch die Wallbox: kompletter Regress der Gebäudeversicherung – häufig 6-stellig.
Muss ich das Ladekabel separat prüfen?
Ja – Mode-3-Ladekabel sind ortsveränderliche Betriebsmittel und nach VDE 0701/0702 in Verbindung mit VDE 0122-1 zu prüfen.
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