Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 & TRBS 1201
Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, PC-Netzteile, Wasserkocher – alles ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Sie machen über 70 % aller elektrischen Unfälle aus. Die Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit TRBS 1201 ist deshalb Pflicht – und ohne lückenloses Protokoll wertlos.
Was zählt als ortsveränderliches Gerät?
Ortsveränderlich ist jedes Gerät, das während des Betriebs bewegt wird oder sich bewegen lässt, ohne dass die Anschlussleitung getrennt werden muss. Anschluss meist über Stecker an Steckdose.
- Handgeführte Elektrowerkzeuge (Bohrmaschine, Winkelschleifer)
- Verlängerungs- und Anschlussleitungen, Kabeltrommeln
- Bürogeräte (PC, Drucker, Monitor, Ladegeräte)
- Küchengeräte (Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffeemaschine)
- Mobile Heizgeräte, Lampen, Ventilatoren
Prüffristen nach TRBS 1201 (Richtwerte)
Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Diese Richtwerte sind in der Praxis etabliert:
- Büro / Verwaltung: alle 24 Monate
- Werkstatt / Produktion: alle 12 Monate
- Baustelle / rauer Betrieb: alle 3 Monate
- Verlängerungsleitungen Baustelle: alle 3 Monate
- Medizinische Geräte: nach MPBetreibV (oft 12 Monate)
Ablauf der Wiederholungsprüfung
Die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 läuft immer in der gleichen Reihenfolge ab – Abweichungen führen zu falschen Messwerten.
- 1. Sichtprüfung: Gehäuse, Leitung, Stecker, Knickschutz, Zugentlastung
- 2. Schutzleiterwiderstand RPE messen (≤ 0,3 Ω)
- 3. Isolationswiderstand RISO bei 500 V (≥ 1 MΩ)
- 4. Schutzleiterstrom oder Ersatzableitstrom messen
- 5. Funktionsprüfung (Gerät einschalten, Funktion testen)
- 6. Prüfplakette anbringen, Protokoll erstellen
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
Jedes geprüfte Gerät bekommt einen eigenen Eintrag im Protokoll – auch bei Großprüfungen mit 200 Geräten am Tag.
- Eindeutige Geräte-ID (Inventarnummer oder Barcode)
- Hersteller, Typ, Seriennummer
- Standort, Auftraggeber
- Prüfdatum, nächste Prüfung, Prüfer
- Alle Messwerte mit Grenzwert-Vergleich
- Ergebnis: bestanden / nicht bestanden / Mangel
Häufige Fragen
Wer darf ortsveränderliche Geräte prüfen?
Eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht – mit geeignetem Prüfgerät.
Muss jedes Kabel einzeln geprüft werden?
Ja – jede Verlängerungsleitung gilt als eigenes Betriebsmittel mit eigener Prüfung und Plakette.
Wie viele Geräte schafft man pro Tag?
Mit App und Barcode-Scanner realistisch 150–250 Geräte/Tag pro Prüfer – mit Papier deutlich weniger.
Was kostet die Prüfung pro Gerät?
Marktüblich 3–8 € pro Gerät bei Beauftragung externer Dienstleister – im eigenen Betrieb mit App deutlich günstiger.
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